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Geschäftsbedingungen
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gehen dem
Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder aufgrund eines uns erteilten
Auftrages zu.
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger
bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, so haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Schaden in
Höhe der Provision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies
unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht,
so gilt der Nachweis des angebotenen Objektes und damit unser
Provisionsanspruch als anerkannt. Vorkenntnis eines durch ans angebotenen
und vermittelten Objektes schließt die Schadensersatzpflicht des
Angebotsempfängers nicht aus.
- Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit der anderen Vertragsseite
direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Er ist
verpflichtet, uns hiervon Mitteilung zu machen. Spätestens bei Abschluss des
Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
- Die Provisionsberechnung für den Nachweis oder die Vermittlung erfolgt
aufgrund der im Angebot jeweils festgelegten Höhe.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn für ein von uns
angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann,
- wenn der Vertrag zu anderen als den in unseren Angeboten
angegebenen Bedingungen zustande kommt.
- wenn für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners ein Vertrag abgeschlossen wird.
- wenn vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen, die in zeitlichem
und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen, zustande
kommen.
- wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung für das
angebotene Objekt ein wie auch immer geartetes Besitzverhältnis oder eine
aus sonstigen Rechtsgründen zu zahlende Vergütung vertraglich vereinbart
wird.
Der Provisionsanspruch besteht auch bei dem Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung, des Erbbaurechtes und der Erbpacht.
- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten
Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht haften.
Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten.
Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf, Vermietung oder Verpachtung sind
vorbehalten.
- Tätigkeit jeweils auch für den anderen Vertragspartner ist gestattet.
- Nebenabreden, mündliche oder telefonische Zusagen sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen
ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht
berührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der Zulässigkeit unser
Geschäftssitz.
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